Unsere Praxis

Diese Ordination für Kinder- und Jugendheilkunde sowie für Allgemeinmedizin wird als Wahlarztpraxis geführt. Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, Patienten müssen die Honorarnote selbst bezahlen und können diese danach bei der Wahlarzthilfe ihrer Krankenkasse (bspw. OÖGKK) einreichen. Von der Krankenkasse wird nach Einreichung der Honorarnote ein gewisser Anteil der Behandlungskosten ersetzt.

Wir versuchen unsere medizinische Qualität auch in Zeiten wie diesen aufrecht zu halten.
Die Anzahl der E-Mail Anfragen mit der Bitte um Diagnosestellung, Therapievorschläge,Empfehlungen etc. nimmt stetig zu. In diesen Fällen ist es aufgrund des vorhanden Aufwandes nötig, im Sinne der Empfehlung der Ärztekammer, eine Honorarnote zu stellen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.